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AR Media

Impressum auf Instagram

Wann ein Instagram-Profil ein Impressum braucht, welche Angaben hineingehören und wie es sich rechtssicher einbinden lässt.

Ein Leitfaden von AR Media, Kiel · Aktualisiert am 5. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Seit Mai 2024 ist nicht mehr das Telemediengesetz (TMG), sondern das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) maßgeblich, die Impressumspflicht steht jetzt in § 5 DDG.
  • Ein Instagram-Profil kann impressumspflichtig sein, sobald es geschäftsmäßig genutzt wird, unabhängig von den Privatsphäre-Einstellungen.
  • Pflichtangaben sind unter anderem vollständiger Name oder Firmenbezeichnung, eine ladungsfähige Anschrift und eine funktionierende Kontaktmöglichkeit.
  • Ein Link in der Bio zu einer Website mit vollständigem Impressum kann nach einer Entscheidung des OLG Hamburg ausreichen.
  • Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Die aktuelle Rechtsgrundlage: § 5 DDG

Bis April 2024 war die Pflicht zur sogenannten Anbieterkennzeichnung im Telemediengesetz (TMG) geregelt, dort in § 5. Seit Mai 2024 wurde das TMG durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst, die inhaltlich weitgehend unveränderte Pflicht findet sich seitdem in § 5 DDG. Wer heute noch auf „§ 5 TMG“ verweist, bezieht sich auf eine Norm, die es in dieser Form nicht mehr gibt, ein Hinweis darauf, dass ein Text schon länger nicht mehr überprüft wurde.

Wann kann ein Instagram-Profil betroffen sein?

Die Impressumspflicht knüpft nicht an die technische Sichtbarkeit eines Profils an, sondern daran, ob es geschäftsmäßig betrieben wird, etwa zur Vermarktung eines Unternehmens, eines eigenen Angebots oder im Rahmen bezahlter Kooperationen. Ein Profil, das ausschließlich privat und ohne wirtschaftlichen Zweck genutzt wird, fällt in der Regel nicht darunter. Sobald wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, kann die Pflicht relevant werden, auch wenn das Profil nur für bestätigte Follower sichtbar ist.

Anforderungen an Erreichbarkeit und Angaben

§ 5 DDG verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Zu den typischen Pflichtangaben gehören der vollständige Name oder die Firmenbezeichnung, eine ladungsfähige Anschrift, kein Postfach und kein loser Briefkasten, sowie eine funktionierende Kontaktmöglichkeit für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme, meist eine E-Mail-Adresse. Bei einer UG oder GmbH gehört zusätzlich die vertretungsberechtigte Person dazu.

Technische Umsetzung: reicht ein Link in der Bio?

Das Oberlandesgericht Hamburg hat am 21. Mai 2026 entschieden (Az. 15 U 99/24), dass ein Impressum auch über einen Link in der Instagram-Bio zu einer externen Website mit vollständigem Impressum den gesetzlichen Anforderungen genügen kann. Ein gesonderter, eigens als „Impressum“ bezeichneter Link innerhalb von Instagram ist demnach nicht zwingend erforderlich, solange die Angaben über den Bio-Link tatsächlich leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Eine häufig genannte Faustregel ist, dass das Impressum über höchstens zwei Klicks erreichbar sein sollte.

Vorübergehende technische Störungen, etwa ein zeitweise nicht erreichbarer Link, begründen laut dieser Entscheidung keinen Verstoß, sofern sie nicht im Einflussbereich der Profilbetreiberin oder des Profilbetreibers liegen.

Mögliche Risiken bei fehlender Anbieterkennzeichnung

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum bei geschäftlicher Nutzung kann grundsätzlich wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Wie hoch dieses Risiko im Einzelfall tatsächlich ist, hängt von vielen Faktoren ab, die dieser Artikel nicht pauschal bewerten kann. Bei Unsicherheit ist eine individuelle rechtliche Beratung der richtige Weg, nicht eine allgemeine Orientierungsseite wie diese.

Praxisbeispiel

Ein Instagram-Profil eines Kieler Dienstleisters verlinkt in der Bio direkt auf die Startseite der eigenen Website. Dort ist im Footer, klar erkennbar und mit höchstens einem weiteren Klick erreichbar, das vollständige Impressum hinterlegt. Nach der oben genannten Einordnung ist damit eine gängige, praktikable Umsetzung erreicht, ohne dass ein zusätzlicher, gesondert beschrifteter Link innerhalb von Instagram nötig wäre.

Was du beachten solltest

  • Nicht mehr auf § 5 TMG verweisen, die aktuelle Norm ist § 5 DDG.
  • Eine ladungsfähige Anschrift verwenden, kein Postfach.
  • Das Impressum mit möglichst wenigen Klicks erreichbar machen.
  • Bei individueller Unsicherheit rechtliche Beratung einholen, dieser Artikel ersetzt sie nicht.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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